Richtlinien für eine Auszeichnung
In der Landwirtschafts- und in der Ortsbildschutzzone (Dorfkern) ist der Baustil weitgehend vorgeschrieben. Wir beschränken uns daher in erster Linie auf die Auszeichnung von Bau- herren, welche sich in freier Wahl für den Baustil eines Appenzeller Hauses im Siedlungs-gebiet, d.h. in der Bauzone im Kanton Appenzell A.Rh. entschieden haben.
In zweiter Linie kommen auch Neubauten oder grössere Renovationen, welche aufgrund von Bauvorschriften im Appenzeller Stil erstellt werden oder wurden und ausserhalb der Bauzone stehen, für eine Auszeichnung in Betracht.
Die zu prämierende Baute soll innert der letzten 10 Jahre erstellt worden sein. Bei der Bau-Planung steht der Verein mit einer unverbindlichen und kostenlosen Beratung zur Verfügung und die vorgesehene Prämie kann dadurch erhöht werden.
Das „Heute“ im Vereinsnamen steht für die Entwicklung des Appenzellerhauses mit neuen Baumaterialien, heutigen Ansprüchen und Dimensionen. Wir unterstützen nicht in erster Linie Denkmalobjekte. Das Haus muss also nicht detail- und stilgerecht erstellt sein. Entscheidend ist einzig, dass die typischen Eigenarten des Appenzellerhauses erkenntlich sind. Das sogenannte „Heidenhaus“ zählen wir auch zum Appenzellerhaus. Die im ganzen Bodenseeraum verbreiteten Häuser im sogenannten Biedermeierstil betrachten wir jedoch nicht als typisches Appenzellerhaus. Ebenfalls nicht prämierbar sind kubische Bauten (mit Ausnahme von kleineren Anbauten).
Auszeichnungen können auch auf mehrere Objekte oder eine Siedlung aufgeteilt werden. Ebenfalls können verdiente Architekten oder eine Person, Gemeinde oder Institution, welche sich im Sinne des Vereinszweckes verdient gemacht hat, mit einem Preis geehrt werden.